1. Das vorliegende Reglement regelt die wichtigsten Fragen im zusammenhang mit
der Nutzung der Vereinsbusse des SSC Riehen.
2. Ihrer Zweckbestimmung entsprechend werden diese Busse in erster Linie der
Jugend Organisation (JO) des Ski- und Sportclub Riehen und deren Leiter zum
Personentransport überlassen. Sofern kein Benützerantrag der JO vorliegt, können
andere Trainingsgruppen in folgender Reihenfolge darüber verfügen:
1. JO Transport zum Wettkampf
2. JO Transport zum Training
3. Renngruppe Transport zum Wettkampf
4. Breitensport Transport zum Wettkampf
5. Renngruppe Transport zum Training
6. Breitensport Transport zum Training
7. privater Gebrauch die Fahrzeuge dürfen nur durch Vereinsmitglieder
gefahren werden
Diese Reihenfolge gilt unter der Voraussetzung, dass die Antrag stellende Gruppe mindestens
4 der verfügbaren Plätze belegt.
3. Die JO, Junioren und Jugendliche in Erst-Ausbildung haben Anspruch auf Gratistransporte.
Die Kosten für die Mitreisenden mit ausschliesslicher Betreuerfunktionen inklusive Fahrer übernimmt der SSC Riehen. Alle übrigen Fahrgäste entrichten einen Unkostenbeitrag,
dessen Höhe vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt wird und in einem
Unkosten-Reglement aufgeführt wird.
4. Die Verwaltung der vereinseigenen Fahrzeuge obliegt dem vom Vorstand ernannten
Busverwalter, der auch die Zuteilung nach Massgabe dieses Reglements
vornimmt.
Er ist auch für den Unterhalt der Fahrzeuge zuständig.
Andere Personen sind nicht berechtigt, Wartungsarbeiten durchführen zu lassen.
5. Anträge sind dem Busverwalter nach Möglichkeit 10 Tage vor Reiseantritt telefonisch
oder schriftlich einzureichen. Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand bezogen
und in einem ebensolchen wieder abgeliefert. Das heisst: auch, der Wageninnenraum
ist vor der Abgabe zu reinigen!
Der Fahrer selbst haftet für die sorgfältige Behandlung der Fahrzeuge.
Bei wiederholtem Verstoss gegen diese Vorschriften werden Fehlbare von einer weiteren
Benutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen.
6. Folgende Fahrdaten werden im Formular „Fahrten-Kontrolle“, welches im Fahrzeug
mitgeführt wird, eingetragen:
• Datum und Fahrziel
• Name des Fahrers
• Kilometerstand vor Fahrtantritt
• Kilometerstand nach der Fahrt
• Total der gefahrenen Kilometer
• Anzahl der Fahrgäste
• Anzahl der Gratis-Reisenden
• Summe der Unkostenbeiträge
• Ausgabe für Benzin/Diesel (Liter bzw. Fr. + Beleg)
7. Sämtliche Busschlüssel sind beim Busverwalter deponiert.
Bei Abwesenheit des Busverwalters übernimmt die Stellvertretung diese Dienste.
Die Stellvertretung wird vom Busverwalter bestimmt und bekannt gegeben.
8. Die Standorte der Busse sind beim Wohnort des Busverwalters.
Die Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt immer in Absprache mit dem Busverwalter.
Die verantwortlichen Fahrer rechnen nach jeder Fahrt direkt mit dem Busverwalter
ab, wobei die Belege für den Treibstoffbezug vorzulegen sind.
9. Als integrierender Bestandteil dieses Reglements gilt das
Unkosten-Reglement (Es wird vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt.),
sowie die Vereinbarung mit der Langlaufgruppe Lausen (Anhang 1).
Für die bessere Lesbarkeit ist die männliche Form gewählt worden, gilt jedoch auch für
weibliche Personen.
Unkosten Reglement für die Busbenutzung
Vereinsaktivitäten
1. Gruppen des Ski- und Sportclub Riehen, die den Bus für offizielle Veranstaltungen,
wie Trainings, Wettkämpfe, Ausflüge etc. benützen, entrichten eine Kilometer-
Pauschale von Fr. 0.60 (Betriebstoffe inbegriffen).
Die mit dem Total der gefahrenen Kilometer errechnete Kilometerpauschale (plus
eventuelle zusätzliche Kosten wie z. B. Eisenbahntransport) wird durch die Anzahl
der im Bus transportierten Personen geteilt. Die Beiträge der Personen, die
gemäss Artikel 3 des Busreglements keinen Unkostenbeitrag übernehmen müssen,
werden von der Vereinskasse getragen.
2. Bei Gruppen des Vereins, welche zwei Busse benötigen, werden die Kosten
beider Fahrzeuge (Kilometerpauschale und eventuelle Zusatzkosten) addiert und
durch die Gesamtzahl der in den Fahrzeugen transportierten Personen geteilt.
Die Beiträge der Personen, die gemäss Artikel 3 des Busreglements keinen
Unkostenbeitrag übernehmen müssen, werden von der Vereinskasse getragen.
3. Die verantwortlichen Fahrer müssen das Fahrtenkontrollblatt nach jedem Anlass
vollständig ausfüllen.
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Vermietung der Fahrzeuge an Vereinsmitglieder
4. Bei privater Vermietung an ein Vereinsmitglied als Fahrzeuglenker ist die Kilometerpauschale
ohne Abstriche, mindestens aber Fr. 30.- zu entrichten.
Überprüfung der Ansätze
5. Dieses Reglement gilt als integrierender Bestandteil des Busreglements und wird
vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt.
Bsp. 1: 1 Fahrer, 4 Erwachsene, 3 JO, gefahrene Kilometer 400
400km x 0.60 Fr./km = 30 Fr = Betrag pro Mitfahrer
8 Mitfahrende inkl. Fahrer
eingezogen werden 4 x 30 Fr. = 120 Fr,
JO und Fahrer gratis
Bsp. 2: 2 Fahrer, 9 Erwachsene, 3 JO, gefahrene Kilometer je 600,
Autoverlad auf Hinweg 2 x 35 Fr.
1200 km x 0.60 Fr./km = 720 Fr. , dazu 70 Fr. = total 790 Fr.
790 Franken = 56.40 Fr
14 Personen
eingezogen werden 9 x 56.40 Fr = 507.60 Fr.
JO und Fahrer gratis
Private Fahrten Es wird die Kilometerpauschale, mindestens aber Fr. 30.- fällig.
Berechnungsbeispiele des Bus-Reglements
Anhang 1
Vereinbarung zur Busbenützung zwischen dem SSC Riehen
und der LG Lausen
1. JO und JuniorInnen der LG Lausen bezahlen die Hälfte des nach Reglement
ermittelten Fahrpreises.
2. Aktive und Senioren der LG Lausen bezahlen das 1,5-Fache des nach Reglement
ermittelten Fahrpreises.
Wichtig!
Nur Mitglieder der LG Lausen, welche Doppelmitglied (LGL & SSCR) sind, dürfen
den Bus fahren! (Versicherungstechnisch, siehe Ausweis)
Nach Absprache zwischen den beiden Vorständen kann ein Bus während der Wintersaison
in der Region Lausen stationiert werden.
Der Standort ist dem Busverwalter SSC Riehen bekannt zu geben, sowie auch die zuständige
Person der LG Lausen, die den Bus während dieser Zeit betreut.
Bettingen, 2. 4. 2008 Ramlinsburg,
Peter Nyikos Simon Merz
Präsident SSC Riehen Präsident LG Lausen
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