Busverwaltung und Reglemente

 

 

 

Busverwalter: Oliver von Känel,
Wittlingerstrasse  184, 4058 Basel, Tel: 061 301 57 81 oder 079 284 06 09
Mail: clubbus@sscriehen.ch    


Busverwalter Stellvertreter: Detlef Zappe,
Im Heimatland 9, 4058 Basel, Tel: 061 681 05 33 

 

Busse bitte spätestens eine Woche vorher reservieren! 

Die Fahrzeuge stehen neu beim Bäumlihofschulhaus in der „Zu den Drei Linden“ Strasse.  Karte

Infos betreffend Einnahmen und Defektmeldungen siehe Ordner Im Bus. 

Auf eine gute Zusammenarbeit mit Gruss Oliver


Busreglement des Ski- und Sportclub Riehen

1. Das vorliegende Reglement regelt die wichtigsten Fragen im zusammenhang mit der Nutzung der Vereinsbusse des SSC Riehen.

2. Ihrer Zweckbestimmung entsprechend werden diese Busse in erster Linie der Jugend Organisation (JO) des Ski- und Sportclub Riehen und deren Leiter zum Personentransport überlassen. Sofern kein Benützerantrag der JO vorliegt, können andere Trainingsgruppen in folgender Reihenfolge darüber verfügen:

1. JO Transport zum Wettkampf
2. JO Transport zum Training
3. Renngruppe Transport zum Wettkampf
4. Breitensport Transport zum Wettkampf
5. Renngruppe Transport zum Training
6. Breitensport Transport zum Training
7. privater Gebrauch die Fahrzeuge dürfen nur durch Vereinsmitglieder
gefahren werden

Diese Reihenfolge gilt unter der Voraussetzung, dass die Antrag stellende Gruppe mindestens 4 der verfügbaren Plätze belegt.

3. Die JO, Junioren und Jugendliche in Erst-Ausbildung haben Anspruch auf Gratistransporte. Die Kosten für die Mitreisenden mit ausschliesslicher Betreuerfunktionen inklusive Fahrer übernimmt der SSC Riehen. Alle übrigen Fahrgäste entrichten einen Unkostenbeitrag, dessen Höhe vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt wird und in einem Unkosten-Reglement aufgeführt wird.

4. Die Verwaltung der vereinseigenen Fahrzeuge obliegt dem vom Vorstand ernannten Busverwalter, der auch die Zuteilung nach Massgabe dieses Reglements vornimmt.
Er ist auch für den Unterhalt der Fahrzeuge zuständig. Andere Personen sind nicht berechtigt, Wartungsarbeiten durchführen zu lassen.

5. Anträge sind dem Busverwalter nach Möglichkeit 10 Tage vor Reiseantritt telefonisch oder schriftlich einzureichen. Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand bezogen und in einem ebensolchen wieder abgeliefert. Das heisst: auch, der Wageninnenraum ist vor der Abgabe zu reinigen!
Der Fahrer selbst haftet für die sorgfältige Behandlung der Fahrzeuge.
Bei wiederholtem Verstoss gegen diese Vorschriften werden Fehlbare von einer weiteren Benutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen.

6. Folgende Fahrdaten werden im Formular „Fahrten-Kontrolle“, welches im Fahrzeug mitgeführt wird, eingetragen:

• Datum und Fahrziel
• Name des Fahrers
• Kilometerstand vor Fahrtantritt
• Kilometerstand nach der Fahrt
• Total der gefahrenen Kilometer
• Anzahl der Fahrgäste
• Anzahl der Gratis-Reisenden
• Summe der Unkostenbeiträge
• Ausgabe für Benzin/Diesel (Liter bzw. Fr. + Beleg)

7. Sämtliche Busschlüssel sind beim Busverwalter deponiert.
Bei Abwesenheit des Busverwalters übernimmt die Stellvertretung diese Dienste. Die Stellvertretung wird vom Busverwalter bestimmt und bekannt gegeben.

8. Die Standorte der Busse sind beim Wohnort des Busverwalters.
Die Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt immer in Absprache mit dem Busverwalter. Die verantwortlichen Fahrer rechnen nach jeder Fahrt direkt mit dem Busverwalter ab, wobei die Belege für den Treibstoffbezug vorzulegen sind.

9. Als integrierender Bestandteil dieses Reglements gilt das Unkosten-Reglement (Es wird vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt.),
sowie die Vereinbarung mit der Langlaufgruppe Lausen (Anhang 1).
Für die bessere Lesbarkeit ist die männliche Form gewählt worden, gilt jedoch auch für weibliche Personen.

Unkosten Reglement für die Busbenutzung Vereinsaktivitäten

1. Gruppen des Ski- und Sportclub Riehen, die den Bus für offizielle Veranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe, Ausflüge etc. benützen, entrichten eine Kilometer- Pauschale von Fr. 0.60 (Betriebstoffe inbegriffen).
Die mit dem Total der gefahrenen Kilometer errechnete Kilometerpauschale (plus eventuelle zusätzliche Kosten wie z. B. Eisenbahntransport) wird durch die Anzahl der im Bus transportierten Personen geteilt. Die Beiträge der Personen, die gemäss Artikel 3 des Busreglements keinen Unkostenbeitrag übernehmen müssen, werden von der Vereinskasse getragen.

2. Bei Gruppen des Vereins, welche zwei Busse benötigen, werden die Kosten beider Fahrzeuge (Kilometerpauschale und eventuelle Zusatzkosten) addiert und durch die Gesamtzahl der in den Fahrzeugen transportierten Personen geteilt.
Die Beiträge der Personen, die gemäss Artikel 3 des Busreglements keinen
Unkostenbeitrag übernehmen müssen, werden von der Vereinskasse getragen.

3. Die verantwortlichen Fahrer müssen das Fahrtenkontrollblatt nach jedem Anlass vollständig ausfüllen.

 

Vermietung der Fahrzeuge an Vereinsmitglieder

4. Bei privater Vermietung an ein Vereinsmitglied als Fahrzeuglenker ist die Kilometerpauschale ohne Abstriche, mindestens aber Fr. 30.- zu entrichten.

Überprüfung der Ansätze

5. Dieses Reglement gilt als integrierender Bestandteil des Busreglements und wird vom Vereinsvorstand jeweils für ein Jahr festgelegt.

Bsp. 1: 1 Fahrer, 4 Erwachsene, 3 JO, gefahrene Kilometer 400
400km x 0.60 Fr./km = 30 Fr = Betrag pro Mitfahrer
8 Mitfahrende inkl. Fahrer
eingezogen werden 4 x 30 Fr. = 120 Fr,
JO und Fahrer gratis

Bsp. 2: 2 Fahrer, 9 Erwachsene, 3 JO, gefahrene Kilometer je 600,
Autoverlad auf Hinweg 2 x 35 Fr.
1200 km x 0.60 Fr./km = 720 Fr. , dazu 70 Fr. = total 790 Fr.
790 Franken = 56.40 Fr
14 Personen
eingezogen werden 9 x 56.40 Fr = 507.60 Fr.
JO und Fahrer gratis

Private Fahrten Es wird die Kilometerpauschale, mindestens aber Fr. 30.- fällig. Berechnungsbeispiele des Bus-Reglements

Anhang 1
Vereinbarung zur Busbenützung zwischen dem SSC Riehen
und der LG Lausen

1. JO und JuniorInnen der LG Lausen bezahlen die Hälfte des nach Reglement ermittelten Fahrpreises.

2. Aktive und Senioren der LG Lausen bezahlen das 1,5-Fache des nach Reglement ermittelten Fahrpreises.
Wichtig!
Nur Mitglieder der LG Lausen, welche Doppelmitglied (LGL & SSCR) sind, dürfen den Bus fahren! (Versicherungstechnisch, siehe Ausweis)

Nach Absprache zwischen den beiden Vorständen kann ein Bus während der Wintersaison in der Region Lausen stationiert werden.
Der Standort ist dem Busverwalter SSC Riehen bekannt zu geben, sowie auch die zuständige Person der LG Lausen, die den Bus während dieser Zeit betreut.


Bettingen, 2. 4. 2008 Ramlinsburg,
Peter Nyikos Simon Merz
Präsident SSC Riehen Präsident LG Lausen